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Stornierungsbedingungen und AGB’s

Jugendherberge Waldbröl „Panarbora“ – Naturerlebnispark

DJH Rheinland

Stornierungen durch den Gast
Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag bzw. ohne schriftliche Zusage können ihre Buchungen telefonisch stornieren. Die Stornierung muss der Jugendherberge bis zum Vortage der geplanten Anreise spätestens bis 18.00 Uhr zugegangen sein.

Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag bzw. schriftlicher Zusage müssen schriftlich stornieren. Die schriftliche Stornierung muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen. Bei Buchung eines kompletten Zimmers (Zimmerpreis) ist eine Stornierung nicht für einzelne Personen, sondern nur für das gesamte Zimmer möglich.

Bei Buchungen innerhalb von acht Wochen vor der geplanten Anreise und danach erfolgenden Stornierungen und/oder Teilnehmerreduzierungen gelten in jedem Falle die Regelungen, die unter „Ausfallzahlungen“ genannt sind.

Für die Wahrung der Schriftform bedarf es der Übermittlung der Absage zumindest per Brief, Telefax oder E-Mail.

Onlinebuchungen
Bei Online-Buchungen, die 10 Tage und weniger vor Anreisedatum liegen, kann die Absage per Onlinebuchungssystem kostenfrei bis 18.00 Uhr am Vortag der geplanten Anreise erfolgen. Bei längerfristiger Vorbuchung gelten die o.a. Regelungen auch für die Onlinebuchung.

Bei Online-Buchung eines besonderen, entsprechend gekennzeichneten Bettenkontingents günstigerer Preislichkeit (Angebote, Arrangements, u.ä.) ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Rücktritt/Stornierung durch die Jugendherberge
Die Jugendherberge Panarbora ist berechtigt, für den DJH-Landesverband gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis acht Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

Die Jugendherberge ist berechtigt Reservierungen bzw. Belegungsverträge, die trotz Erinnerung (per E-Mail, Brief oder Fax) nicht schriftlich vom Gast bestätigt wurden, ersatzlos zu stornieren.

Die Jugendherberge ist berechtigt, für den DJH-Landesverband fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.

Hierzu zählt insbesondere

  • wenn eine verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird;
  • wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden;
  • wenn höhere Gewalt oder andere vom DJH-Landesverband nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen des DJH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte;
  • wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks, gebucht werden.

Die Jugendherberge ist in den beschriebenen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich vom Vertragsrücktritt zu informieren und ebenso unverzüglich ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Ausfallzahlungen
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder Betten/Zimmer nicht in Anspruch genommen werden, gilt § 537 BGB. Danach behält der DJH-Landesverband den Anspruch auf den vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen. Er hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwertung der Leistungen erlangt.

Die gesparten Aufwendungen werden mit 50 % der gebuchten Leistungen pauschal angesetzt, es sei denn, der Gast weist nach, dass höhere ersparte Aufwendungen anzusetzen sind.

Wenn Betten/Zimmer eines besonderen, entsprechend gekennzeichneten Bettenkontingents günstigerer Preislichkeit (Angebote, Arrangements, u.ä.) nicht in Anspruch genommen werden, gilt § 537 BGB uneingeschränkt.

Hinweis:
Wir weisen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen unsere DJH Service Center zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen wir nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Die Jugendherberge Panarbora ist dem Landesverband Rheinland des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) angeschlossen. Für sie gelten folgende Geschäfts- und Reisebedingungen: