Bei eintägigen Tagungen ist dies nicht erforderlich.

Wer jedoch in einer Jugendherberge übernachten möchte, muss Mitglied im DJH oder in einem ausländischen Jugendherbergsverband sein!

Damit bei Gruppenaufenthalten nicht jeder Teilnehmer Mitglied sein muss, besteht für Ihre Gruppe unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die sogenannte „körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH“ zu beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Die Bedingungen für eine Gruppenmitgliedschaft erfahren Sie HIER!